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Was ist Mütterpflege?

Warum die Unterstützung von Müttern im Wochenbett so wichtig ist
Die Zeit nach der Entbindung – das Wochenbett – stellt an jede Mutter besondere Anforderungen, körperlich und emotional. Diese Zeit sollte ein Ruhe- und Schonraum sein, eine Zeit, in der sie
umsorgt und versorgt, „bemuttert“ wird. Durch eine gute Begleitung in dieser herausfordernden
Lebensphase können Belastungen, zum Beispiel durch Überforderung oder durch Stress, vermieden
werden. So kann der Mutter, ihrem Kind, der Familie ein stabiler und gesunder Start ins Leben ermöglicht werden.“

Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband (12/2016): Mütterpflege (§24h SGB V und §38 SGB V) – Arbeitshilfe, Berlin

Das primäre Ziel der Mütterpflege ist es vornehmlich Frauen und ihrer Familie nach der Geburt eines Kindes das Ankommen in der neuen Lebenssituation zu erleichtern.
In der sensiblen Zeit des Wochenbetts entlastet die Mütterpflegerin die frischentbundene Mama und Ihre Familie in der Häuslichkeit.

Dies kann sie durch Angebote wie das Unterstützen und Beraten bei der Versorgung des Neugeborenen, der Betreuung von Geschwisterkindern, das Kochen stillgerechter Mahlzeiten für die Wöchnerin, die Umsorgung des Haushaltes und emotionale Unterstützung in allen Themen rund um das neue Leben.

Sie unterstützt die Mutter und die Familie auf eine sehr persönliche Weise in der ersten anstrengenden Zeit.
Bereits in der Schwangerschaft kann die Mütterpflege mit ähnlichen Angeboten der werdenden Mutter zur Seite stehen.

Die Mütterpflege erfolgt immer ergänzend zur Hebammen- oder ärztlichen Versorgung.

Während der Fokus der Hebamme/ des Arztes eher auf dem diagnostisch/ medizinischem Bereich liegt, erweitert die Mütterpflege das Spektrum als eine Art „Wellness“ für die gesamte Familie.

Dadurch kann die frischgebackene Mama nach der Geburt Kraft tanken und den Fokus auf das Kind richten.

Zudem wird das Einleben aller Familienmitglieder in die neue Situation gefördert, wodurch eine Grundlage für eine gesunde, starke Familie geschaffen werden kann.

Ich begreife Mütterpflege zur rechten Zeit als Präventionsmaßnahme und in Krisensituationen als Auffangnetz zur Stärkung der Familie.

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Wer übernimmt die Kosten?

Die entstehenden Kosten übernehmen größtenteils die Krankenkassen (unter Vorbehalt der Bewilligung).

Die gesetzliche Grundlage findet sich in den § 24h SGB V und §38 SGB V.

Die Leistungen der Mütterpflege werden unter dem Titel „Haushaltshilfe“ abgerechnet.


Der § 24h SGB V regelt den Anspruch auf eine Haushaltshilfe in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung. Hier ist ein gesetzlicher zuzahlungsfreier Anspruch auf Haushaltsversorgung von 6 Tagen nach der Geburt verankert.

Anschließend kann der § 38 SGB V die Weiterversorgung der „Haushaltshilfe“ bzw. Mütterpflege aufgrund einer Erkrankung bis längstens 26 Wochen ermöglichen. Die Voraussetzung, dass ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt leben muss, ist mit der Geburt des Kindes gegeben.

Diese Krankenkassenleistung ist mit 5€ bis 10€ täglich zuzahlungspflichtig.

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Artikelempfehlung

Für detaillierte Informationen zur Arbeit von Mütterpflegenden empfehle ich den nebenstehenden Artikel
"Mütterpflege - achtsame Begleitung im Wochenenbett" aus der Zeitschrift "GfG Info".

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