Was ist Mütterpflege?
„Warum die Unterstützung von Müttern im Wochenbett so wichtig ist
Die Zeit nach der Entbindung – das Wochenbett – stellt an jede Mutter besondere Anforderungen, körperlich und emotional. Diese Zeit sollte ein Ruhe- und Schonraum sein, eine Zeit, in der sie
umsorgt und versorgt, „bemuttert“ wird. Durch eine gute Begleitung in dieser herausfordernden
Lebensphase können Belastungen, zum Beispiel durch Überforderung oder durch Stress, vermieden
werden. So kann der Mutter, ihrem Kind, der Familie ein stabiler und gesunder Start ins Leben ermöglicht werden.“
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband (12/2016): Mütterpflege (§24h SGB V und §38 SGB V) – Arbeitshilfe, Berlin
Das primäre Ziel meiner Arbeit ist die Entlastung vornehmlich von Frauen und ihren Familie nach der Geburt eines Kindes, sodass der Übergang und das Ankommen in der neuen Lebenssituation harmonischer, sanfter und leichter gelingt.
In der sensiblen Zeit des Wochenbetts entlaste ich die frischentbundene Mama und Ihre Familie in der Häuslichkeit.
Mein Team und ich unterstützen die Mutter und die Familie auf eine sehr persönliche Weise in der ersten anstrengenden Zeit.
Bereits in der Schwangerschaft können wir mit ähnlichen Angeboten der werdenden Mutter zur Seite stehen.
Die Mütterpflege erfolgt immer ergänzend zur Hebammen- oder ärztlichen Versorgung.
Während der Fokus der Hebamme/ des Arztes eher auf dem diagnostisch/ medizinischem Bereich liegt, erweitert die Mütterpflege das Spektrum als Faktotum für die Familie.
Dadurch kann die frischgebackene Mama nach der Geburt Kraft tanken und den Fokus auf das Kind richten.
Zudem wird das Einleben aller Familienmitglieder in die neue Situation gefördert, wodurch eine Grundlage für eine gesunde, starke Familie geschaffen werden kann.
Ich verstehe Mütterpflege zur rechten Zeit als Präventionsmaßnahme und in Krisensituationen als Auffangnetz zur Stärkung der Familie.
Wer übernimmt die Kosten?
Die entstehenden Kosten können von der Krankenkassen (unter Vorbehalt der Bewilligung) übernommen werden.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in den § 24h SGB V und §38 SGB V.
Die Leistungen der Mütterpflege werden unter dem Titel „Haushaltshilfe“ abgerechnet.
Der § 24h SGB V regelt den Anspruch auf eine Haushaltshilfe in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung. Hier ist ein gesetzlicher zuzahlungsfreier Anspruch auf Haushaltsversorgung von 6 Tagen nach der Geburt verankert.
Anschließend kann der § 38 SGB V die Weiterversorgung der „Haushaltshilfe“ bzw. Mütterpflege aufgrund einer Erkrankung bis längstens 26 Wochen ermöglichen. Die Voraussetzung, dass ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt leben muss, ist mit der Geburt des Kindes gegeben.
Diese Krankenkassenleistung ist mit 5€ bis 10€ täglich zuzahlungspflichtig.
Ich biete ebenfalls eine private Finanzierung an.
Artikelempfehlung
Für detaillierte Informationen zur Arbeit von Mütterpflegenden empfehle ich den nebenstehenden Artikel
"Mütterpflege - achtsame Begleitung im Wochenenbett" aus der Zeitschrift "GfG Info".